Allgemeine Geschäftsbedingungen


Präambel

Mit "Cyberdog" werden die Internet-Dienstleistungen bezeichnet, welche von der Firma Capslock AG angeboten werden. Cyberdog ist keine Firma. Alle Cyberdog-Dienstleistungen werden von Capslock AG verrechnet.


Vertragsgegenstand

1.1) Als Teilnehmer an Cyberdog-Dienstleistungen gelten juristische oder natürliche Personen, welche von Capslock AG im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Internet-Dienste beziehen.

1.2) Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind:
- die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die aktuellen Preislisten für die Cyberdog-Dienstleistungen
- allfällige weitere schriftliche Vereinbarungen

1.3) Nimmt der Teilnehmer mittels der Cyberdog-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit Cyberdog bleibt vorbehalten.

1.4) Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.


Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

2.1) Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande, sobald die Kunden-Domain durch Capslock gehostet wird. Ausschlaggebend ist die Eintragung oder Modifikation der Domain bei der verwaltenden Organisation (z.B. Switch oder Internic). Capslock AG legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest.

2.2) Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

2.3) Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf Ende der dreimonatigen Mindestvertragsdauer. Ausnahme bildet das Light Package Angebot, welches eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten hat.

2.4) Aus wichtigem Grund kann Capslock AG den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen.


Pflichten von Capslock AG

3.1) Capslock AG erbringt die vereinbarten Cyberdog-Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Capslock AG kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag, innerhalb der festgelegten Kündigungsfristen zu, sofern er Capslock AG über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten gelten nicht als Störungen.

3.2) Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software, Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von Capslock AG und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte.

3.3) Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anderslautende Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.


Pflichten des Teilnehmers

4.1) Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von Cyberdog-Dienstleistungen nur der unterzeichnende Teilnehmer berechtigt.

4.2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Capslock AG sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.


Gebühren

5.1) Die Vergütung für die von Capslock AG dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Cyberdog-Dienstleistungen richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten. Capslock AG kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle grosser Beanspruchung einer Dienstleistung unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von Cyberdog auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden.

5.2) Die Grundgebühren für gebuchte Dienstleistungen werden dem Teilnehmer halbjährlich in Rechnung gestellt. Ausnahme bildet das Light-Package Angebot, welches jährlich verrechnet wird. Variabel bezogene Dienstleistungen können auch in monatlichen Intervallen verrechnet werden. Die Rechnung wir jeweils zu Beginn einer Periode zugestellt.


Haftung

6.1) Capslock AG bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Cyberdog-Dienstleistungen.

6.2) Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Capslock AG jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden, als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus. Capslock AG lehnt jede Haftung ab, wenn die Dienstleistungen durch höhere Gewalt verhindert wurden; dasselbe gilt für jeden anderen Hinderungsgrund, welcher unabhängig vom Willen der Capslock AG eintritt (Unterbrechung der Dienstleistung durch Elementarschäden oder soziale Konflikte; verschuldete oder unverschuldete Mängel der vom Backbone-Providers zur Verfügung gestellten Leitung; Schäden durch Stromunterbruch; etc.).

6.3) Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die Cyberdog-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die Cyberdog-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Der Teilnehmer haftet für den Inhalt der Mitteilungen, die er durch Cyberdog-Dienste übermitteln oder verarbeiten lässt.

6.4) Der Teilnehmer bleibt für allfällige Schäden verantwortlich, welche beim Material entstehen, das er bei der Capslock AG installieren lässt.


WWW-/FTP-Accounts und -Publishing

7.1) Ausgeschlossen werden Internetangebote mit widerrechtlichem oder illegalem Inhalt, sexuellem oder pornografischem Charakter, sowie extremer politischer oder religiöser Gruppierungen. Capslock AG behält sich vor, bestimmte Aufträge nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung gegenüber Behörden und Datenbankbenutzern. Der Auftraggeber ist dabei für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Beachtung der Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung verantwortlich.

7.2) Datenträger, Bilder und Unterlagen des Auftraggebers bleiben in dessen Besitz. Die durch Capslock AG entwickelten Internetangebote oder Techniken bleiben in deren Besitz (Urheberrecht).

7.3) Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten, ist zum Bezug von Cyberdog-Dienstleistungen nur der im Vertrag erwähnte Teilnehmer berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Cyberdog-Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt. Eingeschlossen ist die Untervermietung von Speicherplatz an Dritte (Subhosting).


Schlussbestimmungen

8.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.2 erwähnten Dokumente regeln die Rechte und Pflichten zwischen Capslock AG und dem Teilnehmer.

8.2) Gerichtsstand ist Aarau. Capslock AG ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Recht.


Vertraulichkeitserklärung

9.1) Beide Parteien verpflichten sich generell, als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. Passwörter) keinem Dritten weiterzugeben, ausser die andere Partei erteilt ausdrücklich ihr Einverständnis.